Art. 13 : Submissionsverordnung (SVO)
Art. 13
1 Der Regierungsrat wählt auf seine Amtsdauer eine verwal-
tungsinterne Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen. Diese
unterstützt und begleitet den koordinierten Vollzug des Beschaffungs-
rechts.
2 Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Baudirektion hat den Vor-
sitz.
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1 OS 78, 370; Begründung siehe ABI 2023-07-14.
2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2023.
3 LS 131.1.
4 LS 720.1.
5 SR 822.41.
6 SR 943.02.
7 SR 943.03.
Submissionsverordnung (SVO)
Anhang (§ 5)
Dokumente
1. Erklärung bzw. Nachweis betreffend die Einhaltung
a. der Bestimmungen über den Arbeitsschutz und der Arbeits-
bedingungen,
b. der Lohngleichheit von Frau und Mann,
c. des Umweltrechts,
d. der Verhaltensregelung zur Vermeidung von Korruption,
2. Nachweis der Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben,
3. Handelsregisterauszug,
4. Betreibungsregisterauszug,
5. GAV-Bescheinigungen gemäss Informationssystem Allianz Bau,
6. Bilanzen oder Bilanzauszüge der Anbieterin oder des Anbieters
für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung,
7. Erklärung zum Gesamtumsatz der Anbieterin oder des Anbieters
in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren,
8. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle bei juristischen Perso-
nen,
9. Bankgarantie,
10. Bankerklärungen, die garantieren, dass der Anbieterin oder dem
Anbieter im Falle der Auftragserteilung entsprechende Kredite ge-
währt werden,
11. Bescheinigung zum Vorliegen eines anerkannten Qualitätsmanage-
mentsystems,
12. Liste der in den letzten fünf Jahren vor der Ausschreibung erbrach-
ten wichtigsten Leistungen,
13. Erklärung bzw. Nachweise betreffend
a. Wert der Leistung,
b. Zeit und Ort der Leistungserbringung,
c. Stellungnahme der damaligen Auftraggeberin oder des damali-
gen Auftraggebers, ob die Leistung den anerkannten Regeln der
Technik entsprach und ob die Anbieterin oder der Anbieter die
Leistung ordnungsgemäss erbracht hat,
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720.11
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Submissionsverordnung (SVO)
14. bei Planungswettbewerben objektspezifische Nachweise, insbeson-
dere hinsichtlich Ausbildung, Leistungsfähigkeit und Praxis der An-
bieterin oder des Anbieters,
15. Erklärung zu Anzahl und Funktion der in den drei Jahren vor der
Ausschreibung bei der Anbieterin oder dem Anbieter beschäftig-
ten Personen,
16. Erklärung zu einsetzbarer Personalkapazität und Ausstattung im
Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrags,
17. Studiennachweise und Bescheinigungen zur beruflichen Befähigung
der Mitarbeitenden der Anbieterin oder des Anbieters, die für die
Ausführung des zu vergebenden Auftrags vorgesehen sind,
18. Strafregisterauszug der Mitarbeitenden, die für die Ausführung des
zu vergebenden Auftrags vorgesehen sind,
19. Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden und der Lernenden der
beruflichen Grundbildung bei der Anbieterin oder dem Anbieter
(bei Vergaben ausserhalb des Staatsvertragsbereichs gemäss § 5
BeiG IVÖB).
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