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720.11 SVOOSOUOFO CH-ZH

Art. 13 : Submissionsverordnung (SVO)

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Art. 13

1 Der Regierungsrat wählt auf seine Amtsdauer eine verwal-

tungsinterne Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen. Diese

unterstützt und begleitet den koordinierten Vollzug des Beschaffungs-

rechts.

2 Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Baudirektion hat den Vor-

sitz.

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1 OS 78, 370; Begründung siehe ABI 2023-07-14.

2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2023.

3 LS 131.1.

4 LS 720.1.

5 SR 822.41.

6 SR 943.02.

7 SR 943.03.

Submissionsverordnung (SVO)

Anhang (§ 5)

Dokumente

1. Erklärung bzw. Nachweis betreffend die Einhaltung

a. der Bestimmungen über den Arbeitsschutz und der Arbeits-

bedingungen,

b. der Lohngleichheit von Frau und Mann,

c. des Umweltrechts,

d. der Verhaltensregelung zur Vermeidung von Korruption,

2. Nachweis der Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben,

3. Handelsregisterauszug,

4. Betreibungsregisterauszug,

5. GAV-Bescheinigungen gemäss Informationssystem Allianz Bau,

6. Bilanzen oder Bilanzauszüge der Anbieterin oder des Anbieters

für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung,

7. Erklärung zum Gesamtumsatz der Anbieterin oder des Anbieters

in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren,

8. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle bei juristischen Perso-

nen,

9. Bankgarantie,

10. Bankerklärungen, die garantieren, dass der Anbieterin oder dem

Anbieter im Falle der Auftragserteilung entsprechende Kredite ge-

währt werden,

11. Bescheinigung zum Vorliegen eines anerkannten Qualitätsmanage-

mentsystems,

12. Liste der in den letzten fünf Jahren vor der Ausschreibung erbrach-

ten wichtigsten Leistungen,

13. Erklärung bzw. Nachweise betreffend

a. Wert der Leistung,

b. Zeit und Ort der Leistungserbringung,

c. Stellungnahme der damaligen Auftraggeberin oder des damali-

gen Auftraggebers, ob die Leistung den anerkannten Regeln der

Technik entsprach und ob die Anbieterin oder der Anbieter die

Leistung ordnungsgemäss erbracht hat,

1.10.23 - 122

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Submissionsverordnung (SVO)

14. bei Planungswettbewerben objektspezifische Nachweise, insbeson-

dere hinsichtlich Ausbildung, Leistungsfähigkeit und Praxis der An-

bieterin oder des Anbieters,

15. Erklärung zu Anzahl und Funktion der in den drei Jahren vor der

Ausschreibung bei der Anbieterin oder dem Anbieter beschäftig-

ten Personen,

16. Erklärung zu einsetzbarer Personalkapazität und Ausstattung im

Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrags,

17. Studiennachweise und Bescheinigungen zur beruflichen Befähigung

der Mitarbeitenden der Anbieterin oder des Anbieters, die für die

Ausführung des zu vergebenden Auftrags vorgesehen sind,

18. Strafregisterauszug der Mitarbeitenden, die für die Ausführung des

zu vergebenden Auftrags vorgesehen sind,

19. Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden und der Lernenden der

beruflichen Grundbildung bei der Anbieterin oder dem Anbieter

(bei Vergaben ausserhalb des Staatsvertragsbereichs gemäss § 5

BeiG IVÖB).

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