720.1
BEIGIVÖBLADCMPLADCAPIBeiGIVöBLAdCMPCAPI
CH-ZH
Art. 8 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (BeiG IVöB)
Art. 8
Das Gesetz vom 15. September 2003 über den Beitritt zur revi-
dierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs-
wesen vom 15. März 2001 wird aufgehoben.