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Art. 8 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (BeiG IVöB)

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Art. 8

Das Gesetz vom 15. September 2003 über den Beitritt zur revi-

dierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs-

wesen vom 15. März 2001 wird aufgehoben.

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