720.1
BEIGIVÖBLADCMPLADCAPIBeiGIVöBLAdCMPCAPI
CH-ZH
Art. 18 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (BeiG IVöB)
Art. 18
1 Im offenen Verfahren schreibt der Auftraggeber den Auf-
trag öffentlich aus.
2 Alle Anbieter können ein Angebot einreichen.
Selektives
Verfahren