712.61
CH-ZH
Art. 1 : Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Zürich und St. Gallen über den Bau und Betrieb gemeinsamer Kehrichtverwertungsanlagen im Zürcher Oberland
Art. 1
1 Die zürcherischen Gemeinden Bauma, Bubikon, Dürn-
ten, Fehraltorf, Gossau, Grüningen, Hinwil, Illnau, Mönchaltorf, Pfäf-
fikon, Rüti, Seegräben, Uster, Volketswil, Wald und Wetzikon sowie
die st.-gallischen Gemeinden Rapperswil und Jona werden ermächtigt,
sich für den Bau und Betrieb gemeinsamer Kehrichtverwertungsanla-
gen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
2 Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und
Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Ver-
band sind von den beteiligten Gemeinden in einer Vereinbarung fest-
zulegen. Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung durch die
Regierungen der Vertragskantone. Sie tritt nach beidseitiger Geneh-
migung in Kraft.