Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.12 DENAV CH-ZH

Art. 6 : Deponienachsorgeverordnung (DeNaV)

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Art. 6

1 Die Inhaberin oder der Inhaber schliesst ein Kompartiment Abschluss der

ab, wenn das AWEL das Abschlussprojekt gemäss Art. 42 VVEA bewil- Kompartimente

ligt und dessen Umsetzung abgenommen hat.

2 Sie oder er schliesst eine Deponie ab, wenn sämtliche Komparti-

mente abgeschlossen sind und das AWEL das Abschlussprojekt gemäss

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