Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.12 DENAV CH-ZH

Art. 10 : Deponienachsorgeverordnung (DeNaV)

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Art. 10

1 Das AWEL beaufsichtigt die Deponien und sorgt dafür, dass

deren Inhaberinnen und Inhaber die nötigen Nachsorge- und Sanie-

rungsmassnahmen durchführen.

2 Es kann Kontrollen durchführen.

C. Übergang der Verantwortung an den Kanton

Übernahme der

Nachsorge und

Sanierung

a. bei Deponien

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