712.12
DENAV
CH-ZH
Art. 10 : Deponienachsorgeverordnung (DeNaV)
Art. 10
1 Das AWEL beaufsichtigt die Deponien und sorgt dafür, dass
deren Inhaberinnen und Inhaber die nötigen Nachsorge- und Sanie-
rungsmassnahmen durchführen.
2 Es kann Kontrollen durchführen.
C. Übergang der Verantwortung an den Kanton
Übernahme der
Nachsorge und
Sanierung
a. bei Deponien