712.11
ABFVOLEDOSR
CH-ZH
Art. 5 : Abfallverordnung (AbfV)
Art. 5
Rücknahmepflichtige Hersteller und Händler sind Produzen- Rücknahme-
ten sowie Grosshandels- und Detailhandelsbetriebe mit Betriebsstät- pflichtige
ten im Kanton Zürich, die Waren und Verpackungen gemäss den §§ 6 Hersteller
und 7 an private Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgeben. und Händler