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712.11 ABFVOLEDOSR CH-ZH

Art. 5 : Abfallverordnung (AbfV)

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Art. 5

Rücknahmepflichtige Hersteller und Händler sind Produzen- Rücknahme-

ten sowie Grosshandels- und Detailhandelsbetriebe mit Betriebsstät- pflichtige

ten im Kanton Zürich, die Waren und Verpackungen gemäss den §§ 6 Hersteller

und 7 an private Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgeben. und Händler

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