712.1
ABFGLDLRI
CH-ZH
Art. 38 : Abfallgesetz (AbfG)
Art. 38
14, 15 1 Anordnungen, die in Anwendung dieses Gesetzes erge-
hen, können mit Rekurs beim Baurekursgericht angefochten werden.
2 Ausgenommen sind Akte des Regierungsrates.