712.1
ABFGLDLRI
CH-ZH
Art. 3 : Abfallgesetz (AbfG)
Art. 3
Kanton und Gemeinden beachten bei der Erfüllung ihrer Bindung des
Aufgaben, wie der Erstellung von Werken sowie der Beschaffung von Gemeinwesens
Produkten und Dienstleistungen, die Grundsätze der Abfallwirtschaft.