Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 21

1 Der Regierungsrat kann durch Verordnung? die Art der

Behandlung und des Transports von bestimmten Abfällen verbindlich

festlegen.

2 Er verpflichtet die Gemeinden und die Privaten zur getrennten

Sammlung bestimmter Abfälle und ist besorgt dafür, dass deren umwelt-

gerechte Verwertung sichergestellt wird.

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