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Art. 2 : Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage durch die Ortsgemeinde Niederneunforn sowie die politische Gemeinde Altikon

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Art. 2

Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der

Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden in den Ver-

band aufzunehmen.

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