711.533
CH-ZH
Art. 2 : Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage durch die Ortsgemeinde Niederneunforn sowie die politische Gemeinde Altikon
Art. 2
Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der
Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden in den Ver-
band aufzunehmen.