711.511
CH-ZH
Art. 6 : Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage sowie einer Kehricht und Klärschlammbeseitigungsanlage durch die Einwohnergemeinden Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall und die politischen Gemeinden Feuerthalen und Flurlingen
Art. 6
Die Zuständigkeit der Gerichts- und Verwaltungsbehör-
den in zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie in Anständen, bei welchen
einer Gemeinde oder dem Verband lediglich die Rechtsstellung eines
Privaten zukommt, bleibt vorbehalten.
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Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage sowie einer Kehricht und Klärschlammbeseitigungsanlage durch die Einwohnergemeinden Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall und die politischen Gemeinden Feuerthalen und Flurlingen
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