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711.13 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Missständen bei Siloanlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Beschluss des Regierungsrates

711.13

zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung

von Missständen bei Siloanlagen

(vom 31. März 1976)1

Der Regierungsrat beschliesst

I. Den zuständigen Behörden der zürcherischen Gemeinden wird

gestützt auf § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Gewässerschutz vom

22. Januar 19752 die Befugnis zur Anordnung der erforderlichen Mass-

nahmen zur Behebung von Missständen bei der Abwasserbeseitigung

von Futtersiloanlagen übertragen.

II. Die Gemeinden haben den Vollzug der Auflagen zu kontrol-

lieren und dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau von ihren

Anordnungen Kenntnis zu geben.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

1 OS 46, 72 und GS V, 356.

2 LS 711.11.

1. 1. 16-91

1

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