711.13
CH-ZH
Beschluss des Regierungsrates zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Missständen bei Siloanlagen
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Gesetzestext (1 Artikel)
Art. : Beschluss des Regierungsrates zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Missständen bei Siloanlagen
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Beschluss des Regierungsrates
711.13
zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung
von Missständen bei Siloanlagen
(vom 31. März 1976)1
Der Regierungsrat beschliesst
I. Den zuständigen Behörden der zürcherischen Gemeinden wird
gestützt auf § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Gewässerschutz vom
22. Januar 19752 die Befugnis zur Anordnung der erforderlichen Mass-
nahmen zur Behebung von Missständen bei der Abwasserbeseitigung
von Futtersiloanlagen übertragen.
II. Die Gemeinden haben den Vollzug der Auflagen zu kontrol-
lieren und dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau von ihren
Anordnungen Kenntnis zu geben.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 46, 72 und GS V, 356.
2 LS 711.11.
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