710.6
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über den Vollzug der Störfallverordnung
Art. 3
Die Gemeinden unterstützen die kantonalen Vollzugsbehör-
den im Bereich der Störfallverordnung, insbesondere bei der Erfassung
und Verarbeitung von Daten sowie bei Betriebskontrollen und bei der
Einsatzplanung der Feuerwehr. Sie melden Vorkommnisse, die für den
Vollzug der Störfallverordnung von Bedeutung sein können, der Fach-
stelle.