710.5
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CH-ZH
Art. 6 : Einführungsverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (EV UVP)
Art. 6
Die KofU und die Umweltschutzfachstellen der Städte Zürich
und Winterthur nehmen zu Voruntersuchung und Pflichtenheft innert
zweier Monate und zum Umweltverträglichkeitsbericht innert dreier
Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen Stellung.