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710.5 EVUVPOEEIEOIVIAEVUVPEIE CH-ZH

Art. 6 : Einführungsverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (EV UVP)

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Art. 6

Die KofU und die Umweltschutzfachstellen der Städte Zürich

und Winterthur nehmen zu Voruntersuchung und Pflichtenheft innert

zweier Monate und zum Umweltverträglichkeitsbericht innert dreier

Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen Stellung.

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