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710.5 EVUVPOEEIEOIVIAEVUVPEIE CH-ZH

Art. 2 : Einführungsverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (EV UVP)

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Art. 2

Die Koordinationsstelle für Umweltschutz der Baudirektion Koordinations-

(KofU) ist die kantonale Umweltschutzfachstelle im Sinne der UVPV, stelle für

soweit diese Verordnung keine abweichende Regelung trifft.

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