710.3 CH-ZH Art. 46 : Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 46 9 IV. Bezug neuerstellter Wohn- und Arbeitsräume ← Art. 45 Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene Art. 47 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →