Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
704.16 GWDVRLBD CH-ZH

Art. 6 : Verordnung über das Gebäude und Wohnungsregister und die Datenlogistik (GWDV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6

9

C. Kantonale Datenlogistik

← Art. 5 Verordnung über das Gebäude und Wohnungsregister und die Datenlogistik (GWDV) Art. 7 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →