Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
704.16 GWDVRLBD CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über das Gebäude und Wohnungsregister und die Datenlogistik (GWDV)

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Art. 2

8 Das Amt für Raumentwicklung (ARE) schliesst mit dem Bun-

desamt für Statistik (BFS) die für die Umsetzung des Bundesrechts erfor-

derlichen Vereinbarungen ab.

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