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704.15 GEBVGEODREGÉODOTGEODGeoDOEmolGéoD CH-ZH

Art. 2 : Gebührenverordnung für Geodaten (GebV GeoD)

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Art. 2

1 Der Zugang zu und die Nutzung von Geodaten über kanto- Gebührenfreie

nale Basisdienste sind gebührenfrei.

2 Basisdienste sind

a. Darstellungsdienste,

b. Download-Dienste im Dateitransferverfahren,

c. Download-Dienste im Direktzugriffsverfahren.

Basisdienste

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