704.14
LKVOCCON
CH-ZH
Art. 6 : Leitungskatasterverordnung (LKV)
Art. 6
1 Die Nutzung des zentralen Leitungskatasterportals umfasst
die Einsicht in einen eingeschränkten Ausschnitt des kantonalen Lei-
tungskatasters sowie den Bezug eines Leitungskatasterauszugs und von
Daten.
2 Die Katasterleitung kann für die Nutzung der Daten und Dienste
technische und verwaltungsorganisatorische Massnahmen treffen.