Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
704.14 LKVOCCON CH-ZH

Art. 6 : Leitungskatasterverordnung (LKV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6

1 Die Nutzung des zentralen Leitungskatasterportals umfasst

die Einsicht in einen eingeschränkten Ausschnitt des kantonalen Lei-

tungskatasters sowie den Bezug eines Leitungskatasterauszugs und von

Daten.

2 Die Katasterleitung kann für die Nutzung der Daten und Dienste

technische und verwaltungsorganisatorische Massnahmen treffen.

← Art. 5 Leitungskatasterverordnung (LKV) Art. 7 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →