704.14
LKVOCCON
CH-ZH
Art. 5 : Leitungskatasterverordnung (LKV)
Art. 5
1 Der Zugang zum Leitungskatasterportal erfolgt über eine
automatische Benutzerregistrierung.
2 Die Nutzung der Dienste setzt eine geprüfte Benutzerregistrierung
voraus.
3 Die Katasterleitung löscht die Anmeldedaten für die Benutzer-
registrierung sechs Monate nach der letzten Anmeldung.
4 Sie kann den Zugang sperren.