Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
704.13 KÖREBKVOCREBORDPP CH-ZH

Art. 6 : Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV)

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Art. 6

7 Das ARE bestimmt, wer neben dem ARE berechtigt ist,

beglaubigte Katasterauszüge abzugeben.

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D. Organisation

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