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704.13 KÖREBKVOCREBORDPP CH-ZH

Art. 2 : Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV)

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Art. 2

7 Inhalt des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigen- Inhalt

beschränkungen (Kataster) gemäss Art. 16 Abs. 3 des Bundesgesetzes

vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation sind die in Anhang 1 und 2

KGeoIV4 als Gegenstand des Katasters bezeichneten eigentümerver-

bindlichen Geobasisdaten.

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