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704.12 KVAVOCMOOCMU CH-ZH

Art. 8 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)

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Art. 8

Die Vermessungsaufsicht erlässt Weisungen über den Einsatz Vermessungs-

der amtlichen Vermessungszeichen und die Anforderungen an deren zeichen

Qualität.

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