704.12
KVAVOCMOOCMU
CH-ZH
Art. 8 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)
Art. 8
Die Vermessungsaufsicht erlässt Weisungen über den Einsatz Vermessungs-
der amtlichen Vermessungszeichen und die Anforderungen an deren zeichen
Qualität.