704.12
KVAVOCMOOCMU
CH-ZH
Art. 32 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)
Art. 32
1 Die Vermessungsaufsicht ist die zuständige kantonale Stelle Postalische
gemäss Art. 21 GeoNV10.
2 Sie arbeitet mit den Gemeinden, der Schweizerischen Post und
dem Zürcher Verkehrsverbund zusammen.
Ortschaften