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704.12 KVAVOCMOOCMU CH-ZH

Art. 32 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)

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Art. 32

1 Die Vermessungsaufsicht ist die zuständige kantonale Stelle Postalische

gemäss Art. 21 GeoNV10.

2 Sie arbeitet mit den Gemeinden, der Schweizerischen Post und

dem Zürcher Verkehrsverbund zusammen.

Ortschaften

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