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704.12 KVAVOCMOOCMU CH-ZH

Art. 25 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)

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Art. 25

Zur Zahlung der Vermessungskosten verpflichtet ist die Per- Zahlungspflicht

son, die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung Eigentümerin oder Eigen-

tümer des Grundstückes ist.

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