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704.12 KVAVOCMOOCMU CH-ZH

Art. 23 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)

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Art. 23

Die Vermessungsaufsicht erlässt Weisungen über die Ver- Verwaltung und

waltung, Archivierung und Historisierung der Bestandteile der amt- Archivierung

lichen Vermessung.

6. Abschnitt: Datenabgabe

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