704.12
KVAVOCMOOCMU
CH-ZH
Art. 17 : Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)
Art. 17
Die Baudirektion setzt den Gebührentarif für die laufende Gebühren
Nachführung fest.
Die Baudirektion setzt den Gebührentarif für die laufende Gebühren
Nachführung fest.