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704.11 KGEOIVOCGEOIOCGEO CH-ZH

Art. 7 : Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

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Art. 7

7 Die kantonale Fachstelle kann für die Geobasisdaten in ihrem

Fachbereich Darstellungsmodelle vorgeben und beschreiben.

Nachführung

Historisierung

E. Nachführung, Historisierung

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