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704.11 KGEOIVOCGEOIOCGEO CH-ZH

Art. 6 : Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

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Art. 6

Die kantonale Fachstelle gibt für die Geobasisdaten in ihrem

Fachbereich ein Datenmodell vor.

D. Darstellungsmodelle

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