702.665
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung zum Schutze des Orts und Landschaftsbildes von Regensberg
Art. 2
1 Die Grenzen des Geltungsbereiches und der einzelnen Zonen
sind in dem der Verordnung beigegebenen Zonenplan vom 17. Okto-
ber 1946/25. August 1966 dargestellt.
2 Der Plan ist Bestandteil der Verordnung.
II. Allgemeine Vorschriften