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Art. 2 : Verordnung zum Schutze des Orts und Landschaftsbildes von Regensberg

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Art. 2

1 Die Grenzen des Geltungsbereiches und der einzelnen Zonen

sind in dem der Verordnung beigegebenen Zonenplan vom 17. Okto-

ber 1946/25. August 1966 dargestellt.

2 Der Plan ist Bestandteil der Verordnung.

II. Allgemeine Vorschriften

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