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Art. 1 : Verordnung zum Schutze des Orts und Landschaftsbildes von Regensberg

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Art. 1

Das Städtchen Regensberg und seine Umgebung werden als

geschütztes Gebiet erklärt. Dieses wird in drei Zonen eingeteilt.

Verordnung zum Schutze des Orts und Landschaftsbildes von Regensberg Art. 2 →

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