Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 6 : Verordnung zum Schutze des Eigentales

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Art. 6

Die Vorschriften über Fischerei und Jagd werden durch diese

Verordnung nicht berührt. Bei der Verpachtung der Fischerei- und

Jagdrechte ist dem Naturschutzgebiet Rechnung zu tragen.

III. Vorschriften für die II. Zone

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