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Art. 1 : Verordnung zum Schutze des Eigentales

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Art. 1

1 Das im Gebiet der Gemeinden Bassersdorf, Kloten, Nürens-

dorf und Oberembrach gelegene Eigental wird als geschützt erklärt.

2 Das Schutzgebiet wird in drei Zonen eingeteilt, nämlich

I. Zone: Naturschutzgebiet,

II. Zone: Landschaftsschutzgebiet,

III. Zone: Waldgebiet.

Verordnung zum Schutze des Eigentales Art. 2 →

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