702.541
CH-ZH
Art. 9 : Verordnung zum Schutze des Orts und Landschaftsbildes Ellikon am Rhein
Art. 9
Nicht bewilligungspflichtig sind die für die herkömmliche
Bestellung von Wald, Feld und Garten nötigen Vorkehren.
D. Vorschriften für die III. Zone