Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702.332 CH-ZH

Art. 1 : Verordnung zum Schutze des Landschaftsbildes am Albispass

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Art. 1

Der Albispass und seine Umgebung werden als geschütztes

Gebiet erklärt. Dieses wird in vier Zonen eingeteilt.

Verordnung zum Schutze des Landschaftsbildes am Albispass Art. 2 →

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