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702.25 VBNOCPNOCPL CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen (VBN)

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Art. 2

Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) legt die kantona- Zuständigkeit

len Anforderungen an die Qualitätsstufe II (QII) und die Vernetzung

von Biodiversitätsförderflächen fest.

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