Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702.22 NHFVOFPNP CH-ZH

Art. 9 : Natur und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV)

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Art. 9

Die Fondsverwaltung erlässt Richtlinien über die Gewährung Richtlinien

von Staatsbeiträgen und deren Mindesthöhe sowie zu Form und Inhalt

der Gesuche. Sie veröffentlicht die Richtlinien im Internet.

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