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702.22 NHFVOFPNP CH-ZH

Art. 8 : Natur und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV)

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Art. 8

1 Das Beitragsgesuch und die Beilagen werden elektronisch

bei der zuständigen Fachstelle der Baudirektion eingereicht.

2 Zuständige Fachstelle ist

a. die Fachstelle Naturschutz im Amt für Landschaft und Natur für

Massnahmen gemäss § 3,

b. die Abteilung Wasserbau im Amt für Abfall, Wasser, Energie und

Luft für Massnahmen gemäss § 4,

2

Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV)

702.22

c. die Abteilung Raumplanung im Amt für Raumentwicklung für

Massnahmen gemäss §§ 5, 6 und 10,

d. die Kantonsarchäologie im Amt für Raumentwicklung für Mass-

nahmen gemäss § 7.

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