Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702.12 CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über den Pflanzenschutz

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Art. 1

Die Verordnung findet Anwendung auf alle wildwachsenden

Pflanzen im Gebiet des Kantons Zürich oder Teile wildwachsender

Pflanzen, die aus dem Kanton stammen oder in diesen eingeführt wor-

den sind.

Verordnung über den Pflanzenschutz Art. 2 →

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