Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702.11 KNHVOCPNPOCNP CH-ZH

Art. 5 : Kantonale Natur und Heimatschutzverordnung (KNHV)

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Art. 5

Im überkommunalen Inventar ist zwischen Objekten von

kantonaler und regionaler Bedeutung zu unterscheiden.

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