Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
701.13 CH-ZH

Art. 21 : Verordnung über den Quartierplan (Quartierplanverordnung)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21

Gesuchen um Durchführung einer Grenzbereinigung im

Sinne von § 181 PBG ist lediglich eine Kopie des Grundbuchplans, der

die beteiligten Grundstücke umfasst, und ein Grundbuchauszug über

diese beizulegen.

← Art. 20 Verordnung über den Quartierplan (Quartierplanverordnung) Art. 22 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →