Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
701.12 VDNPORPAORPU CH-ZH

Art. 8 : Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

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Art. 8

Die Signaturen für überlagernde Festlegungen können mit

einer Beschriftung verdeutlicht werden.

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