Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
701.12 VDNPORPAORPU CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

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Art. 3

Nutzungspläne, die inhaltlich oder in der Darstellung vom Unverbindliche

genehmigten Nutzungsplan abweichen, sind unverbindlich. Dies ist auf Nutzungspläne

den Nutzungsplänen zu vermerken.

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