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701.12 VDNPORPAORPU CH-ZH

Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) (VDNP)

11 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

1 Diese Verordnung regelt die einheitliche Darstellung von Gegenstand

verbindlichen kommunalen Nutzungsplänen.

2 Für die Darstellung von verbindlichen überkommunalen Nutzungs-

plänen gilt die Verordnung sinngemäss.

1 Die Genehmigung gemäss § 5 PBG setzt voraus, dass die Verbindliche

Darstellung den Vorgaben der Verordnung und den Signaturen gemäss Nutzungspläne

Anhang entspricht.

2 Die Baudirektion kann Abweichungen von den Vorgaben gestat-

ten, wenn

a. die zur Verfügung gestellten Signaturen oder Ergänzungspläne für

eine zweckmässige Darstellung aufgrund örtlicher oder sachlicher

Besonderheiten nicht ausreichen oder

b. die Lesbarkeit nicht gegeben ist.

lich.

3 Sie führt eine Liste der Abweichungen und macht diese zugäng-

Nutzungspläne, die inhaltlich oder in der Darstellung vom Unverbindliche

genehmigten Nutzungsplan abweichen, sind unverbindlich. Dies ist auf Nutzungspläne

den Nutzungsplänen zu vermerken.

1 Das Ergebnis der Nutzungsplanungen wird im Grund- Darstellungs-

zonenplan dargestellt, sofern diese Verordnung nicht die Darstellung umfang

in Ergänzungsplänen vorschreibt.

1. 1. 25-127

1

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

2 Zur Orientierung wird im Grundzonenplan der Übersichtsplan

hinterlegt. Für Ergänzungspläne kann je nach gewähltem Massstab der

Übersichtsplan oder der Plan für das Grundbuch hinterlegt werden.

3 Für Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne gelten die Dar-

stellungsvorgaben der Ergänzungspläne.

1 Nutzungspläne enthalten ein Titel- und ein Legendenblatt.

Sie weisen den Massstab und die Nordrichtung aus.

2 Das Titelblatt enthält mindestens folgende Elemente

a. Bezeichnung des Plans (Plantitel),

b. Kantons- und Gemeindenamen,

c. Erlass- und Genehmigungsvermerk,

d. Erstellungs- und Druckdatum.

3 Das Legendenblatt weist die Plandarstellungen als Festlegungen

oder Informationsinhalte aus.

1 Der Massstab für den Grundzonenplan beträgt 1:5000.

2 Die Massstäbe für Ergänzungspläne sind so zu wählen, dass die

grundeigentümerverbindlichen Vorgaben eindeutig hervorgehen.

B. Grundzonenpläne

1 Die Zonen werden mit der entsprechenden Signatur dar-

gestellt und beschriftet.

2 Die Beschriftung enthält

a. die Bezeichnung der Zone gemäss den Bauvorschriften,

b. die Nutzungsziffer gemäss §§ 255, 256 oder 258 PBG.

3 Die Nutzungspläne enthalten die Zuweisung der Empfindlichkeits-

stufen.

Die Signaturen für überlagernde Festlegungen können mit

einer Beschriftung verdeutlicht werden.

1 Folgende Festlegungen werden im Grundzonenplan als Infor-

mationsinhalte dargestellt

a. kommunale Informationsinhalte

1. öffentliche und private Gestaltungspläne,

2. beantragte Festlegungen gemäss § 234 PBG,

2

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

b. überkommunale Informationsinhalte

1. überkommunale Zonen und Festlegungen,

2. kantonale Gestaltungspläne,

3. Waldflächen,

4. nicht eingezonte Gewässerflächen,

5. Hochleistungsstrassen ausserhalb der Bauzone sowie nicht ein-

gezonte Hochleistungsstrassen und Eisenbahnareale.

2 Die Legende verweist auf rechtskräftige Ergänzungspläne.

3 Der Gemeindevorstand führt die Informationsinhalte nach.

C. Ergänzungspläne

1 Der Grundzonenplan kann mit folgenden Plänen ergänzt

werden:5

a. Kernzonen und Weiler (EP 1),

b. Quartiererhaltungszonen (EP 2),

c. Zentrumszonen (EP 3),

d. Wald- oder Gewässerabstandslinien (EP 4),

e. Baulinienpläne (EP 5),

f. Hochhäuser (EP 6),

g. Aussichtsschutz (EP 7),

h. Bäume und Begrünung (EP 8),

i. Aussenantennen (EP 9),

j. Vorgaben zu Wohnnutzungen (EP 10),

k. Vorgaben zu erneuerbaren Energien (EP 11),

1. Feinerschliessung und Parkierung (EP 12),

m. Sonderbauvorschriften (EP 13),

n. öffentliche Gestaltungspläne (EP 14),

o. private Gestaltungspläne (EP 15),

p. Stellung und äussere Abmessungen von Bauten (EP 16),

q. Uferbereiche (EP 17).

2 Die Gemeinden können Inhalte der Ergänzungspläne, soweit dies

zweckmässig ist, zusammengefasst darstellen.

3 Ergänzungspläne können weitere öffentlich-rechtliche Eigentums-

beschränkungen als Informationsinhalte enthalten. Es werden die für

den Kataster definierten Signaturen verwendet.

1. 1. 25-127

3

701.12

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

D. Übergangsbestimmung

planungen anwendbar, die der Baudirektion im Zeitpunkt des Inkraft-

tretens noch nicht zur Vorprüfung gemäss § 87a Abs. 1 PBG einge-

reicht worden sind.

4

1 OS 71, 246; Begründung siehe ABI 2016-05-27.

2 Inkrafttreten: 1. August 2016.

3 LS 700.1.

4 Fassung gemäss RRB vom 17. April 2019 (OS 75, 294; ABI 2019-05-03). In Kraft

seit 1. Juni 2020.

5 Fassung gemäss RRB vom 25. September 2024 (OS 79, 426; ABI 2024-10-11).

In Kraft seit 1. Dezember 2024.

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Anhang

zur Verordnung über die Darstellung

von Nutzungsplänen

701.12

1. 1. 25-127

5

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Lesehilfe

Beispiel: kommunale Zone

historische Kernzonen

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

23/40/56/14

Beispiel: überlagernde Festlegung

Nutzungsmass einschränkend

Farbcode

C/M/Y/K

Definition Schraffur

Definition Umrandung

Linien-

dicke

in mm

100/30/0/20 0.50

Rotation = 135°

Versatz = 3 mm

Die Angaben beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen,

auf die im gedruckten Plan dargestellten Grössen (1:5000)

Rotation

Nullrichtung = 0° = horizontal

Versatz

Bei Schraffuren Abstand von Linie zu Linie

Abstand

Bei Punktschraffuren von Zentrum zu Zentrum

Beispiel

Analog bei Liniendarstellungen

Beispiel

6

100/30/0/20 0.18

ausgezogen

Abstand = 3 mm

1.00

4

in mm

gleichseitiges Dreieck

Seite = 2 mm

Abstand = 4 mm-

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

701.12

A. Grundsätze

Prioritäten Ebenen

Grundzonenplan

Beschriftungen

Beantragte Festlegungen

Grenzen der Grundzonierungen

Überlagernde Festlegungen

Übersichtsplan

Grundzonierungen

Verkehrsflächen

Gewässer

Wald

Landwirtschaft

Beschriftungen

Textsignaturen

Farbcode

C/M/Y/K

Text

B. Grundlagen

Übersichtsplan

Plan für das Grundbuch

1. 1. 25-127

Textbeispiel

0/0/0/100

ÖB

70/65/60/15

geregelte Darstellung

gemäss Weisung

<<<Amtliche Vermessung

Darstellung des Planes

für das Grundbuch>>>

7

701.12

C. Kommunale Zonen

Grenzen

Zonengrenzen

Kernzonen

historische Kernzonen

erweiterte Kernzonen

Quartiererhaltungszonen

Quartiererhaltungszonen

8

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Farbcode

C/M/Y/K

Linien-

dicke

in mm

0/0/0/100

0.5

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

23/40/56/14

12/20/28/7

0/40/0/0

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Zentrumszonen

Zentrumszonen bis 3 Vollgeschosse

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

12/24/0/0

Zentrumszonen 4 bis 5 Vollgeschosse

20/40/0/0

Zentrumszonen 6 Vollgeschosse

30/60/0/0

Zentrumszonen 7 Vollgeschosse

40/80/0/0

701.12

1. 1. 25-127

9

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Wohnzonen

1 Vollgeschoss

Ausnützungsziffer

in m²/m²

< 20

Baumassenziffer

in m³/m²

< 1.2

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

Überbauungsziffer

in %

< 21

0/0/20/0

≥ 20

≥ 1.2

≥ 21

0/0/40/0

2 Vollgeschosse

Ausnützungsziffer

in m²/m²

< 30

Baumassenziffer

Überbauungsziffer

in m³/m²

in %

< 1.3

< 20

0/13/40/0

≥ 30 / < 40

≥ 1.3/1.7 ≥ 20 / < 22

0/20/55/0

≥ 40/< 50 ≥ 1.7 /< 2.0 ≥ 22 / < 25

0/28/70/0

≥ 50

≥ 2.0

≥ 25

0/35/90/0

3 Vollgeschosse

Ausnützungsziffer

in m²/m²

< 55

Baumassenziffer

in m³/m²

Überbauungsziffer

< 2.4

in %

< 21

0/48/60/0

≥ 55/< 70 ≥ 2.4 /< 3.2 ≥ 21 / < 26 0/64/80/0

≥ 70

≥ 3.2

≥ 26

0/80/100/0

10

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

4 Vollgeschosse

Ausnützungsziffer

in m²/m²

< 100

Baumassenziffer

in m³/m²

< 3.1

≥ 100

≥ 3.1

5 und mehr Vollgeschosse

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

Signatur der entsprechenden Wohnzone mit

überlagernder Schraffur

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

0/80/50/0

0/100/63/0

0/100/10/0

701.12

Farbcode Wohnzonen sowie

15/0/0/0

Rotation = 90°

Muster-

darstellung

Industrie- und Gewerbezonen

Balkenbreite = 3 mm

Industrie- und Gewerbezonen mit

15/0/0/0

Handels- und Dienstleistungsgewerbe

Industrie- und Gewerbezonen mit

35/0/0/0

eingeschränktem Handels- und

Dienstleistungsgewerbe

Industriezonen ohne Handels- und

60/0/0/0

Dienstleistungsgewerbe

1. 1. 25-127

11

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Zonen für öffentliche Bauten

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

Zonen für öffentliche Bauten

0/0/0/15

Erholungszonen

15/0/70/0

Erholungszonen

Freihaltezonen

30/0/60/0

kommunale Freihaltezonen

Landwirtschaftszonen

20/0/20/0

kommunale Landwirtschaftszonen

Weiler

35/60/84/21

Weiler

Reservezonen

0/0/0/0

Reservezonen

Innenliegende Bandierung

Breite = 0.6 mm

12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

D. Überlagernde Festlegungen

Ausnützung

Nutzungsmass einschränkend

Nutzungsmass erleichternd

Bauweise

Dachgestaltung einschränkend

Dachgestaltung erleichternd

1. 1. 25-127

701.12

Farbcode

C/M/Y/K

Definition Schraffur

Definition Umrandung

Linien-

dicke

in mm

100/30/0/20

Rotation = 135°

Versatz = 3 mm

0.50

100/30/0/20

ausgezogen

0.40

70/100/0/0

Rotation = 135°

Versatz = 3 mm

0.50

70/100/0/0

ausgezogen

0.40

100/30/0/20

Rotation = 90°

Versatz = 3 mm

0.50

100/30/0/20

ausgezogen

0.40

70/100/0/0

Rotation = 90°

Versatz = 3 mm

0.50

70/100/0/0

ausgezogen

0.40

13

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Bauweise

Farbcode

C/M/Y/K

Definition Schraffur

Linien-

dicke

in mm

Definition Umrandung

Gebäudeabmessung einschränkend

100/30/0/20

Rotation = 45°

Versatz = 3 mm

0.50

100/30/0/20

ausgezogen

0.40

Gebäudeabmessung erleichternd

70/100/0/0

Rotation = 45°

Versatz = 3 mm

0.50

70/100/0/0

ausgezogen

0.40

Gebäudeabmessung

(Hochhäuser)

0/0/0/80

Rotation = 45°

Versatz = 3 mm

0.50

0/0/0/80

ausgezogen

0.40

Gebäudeabmessung

(Terrassenhäuser)

70/0/90/0

Rotation = 45°

Versatz = 3 mm

0.50

14

70/0/90/0

ausgezogen

0.40

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

701.12

Nutzweise

Farbcode

C/M/Y/K

Linien-

dicke

Definition Schraffur

in mm

Definition Umrandung

Wohnen

0/0/0/50

1.00

Abstand = 3 mm

0/0/0/50

ausgezogen

0.40

Betriebsart einschränkend

100/30/0/20 1.00

Abstand = 3 mm

100/30/0/20 0.40

ausgezogen

Betriebsart erleichternd

70/100/0/0 1.00

Abstand = 3 mm

70/100/0/0 0.40

ausgezogen

Immissionen

0/0/0/80 0.50

Rotation = 0°

Versatz = 3 mm

1. 1. 25-127

0/0/0/80 0.40

ausgezogen

15

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Weitere Festlegungen

der Bau- und Zonenordnung

Sonderbauvorschriften

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

Umrandung

Definition Bandierung

0/100/100/0

0/0/0/100

Bandierung

innenliegend

Abstand = 3 mm

D = 1.5 mm

Linien-

dicke

in mm

0.10

Gestaltungsplanpflicht

0/0/0/0

0/0/0/100

Bandierung

innenliegend

Abstand = 3 mm

D = 1.5 mm

0.10

Arealüberbauungen zulässig

Bandierung

innenliegend

70/0/90/0

Breite = 0.4 mm

0/0/0/0

Breite = 0.8 mm

70/0/90/0

Breite = 0.4 mm

Aussichtsschutz

Flächen,

Punkt- und

Lineardarstellung

0/0/0/100

gleichseitiges Dreieck

Seite = 1.5 mm

Abstand = 3 mm

0/0/0/100

ausgezogen

gleichseitiges Dreieck

Seite = 4 mm

gleichseitiges Dreieck

Seite = 2 mm

Abstand = 4 mm

0.40

16

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Übrige Inhalte

701.12

Farbcode

Linien-

C/M/Y/K

dicke

Fläche

in mm

Definition Schraffur

Höhereinstufung wegen

Lärmvorbelastung

Umrandung

100/30/0/20 0.50

Rotation = 0°

Versatz = 3 mm

E. Überkommunale Zonen

100/30/0/20 0.40

ausgezogen

kantonale und regionale Freihaltezonen

30/0/60/0

0/0/0/100

0.50

kantonale Landwirtschaftszonen

20/0/20/0

1. 1. 25-127

17

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

F. Informationsinhalte

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

Umrandung

Definition Bandierung

Linien-

dicke

in mm

Gestaltungspläne bestehend

0/0/0/100

0/0/0/100

Bandierung

innenliegend

Abstand = 3 mm

D = 1.5 mm

Wald

Gewässer

Verkehrsflächen ausserhalb Bauzonen

Flughäfen und Flugplätze

Hochleistungsstrassen

Bahnareale

18

40/0/40/10

17/4/2/0

0/0/5/0

0.10

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

G. Temporäre Festlegungen

Farbcode

C/M/Y/K

701.12

Fläche

Umrandung

Definition Bandierung

beantragte Festlegungen

0/0/0/0

Bandierung

innenliegend

Breite = 0.4 mm

56/13/0/0

Breite = 0.8 mm

1. 1. 25-127

0/0/0/0

Breite = 0.4 mm

19

701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

II. Liniendarstellungen

Allgemeine Liniendarstellungen sowie

Liniendarstellungen als Informations-

inhalte in Ergänzungsplänen

Massstab 1:1000/1:500

Farbcode

C/M/Y/K

Linien-

dicke

in mm

Waldabstandslinien

gemäss § 66 Abs. 2 PBG

0/0/0/100

gestrichelt

4.0 mm/1.5 mm

0.18

Gewässerabstandslinien

gemäss § 67 PBG

0/0/0/100

gestrichelt

7.0 mm/2.0 mm

0.18

Verkehrsbaulinien für

Strassen, Wege und Plätze

gemäss § 96 Abs. 2 lit. a PBG

0/0/0/100

strich-punktiert

7.0 mm/3.5 mm/

0.5 mm/3.5 mm

0.18

Baulinien für

Betriebsanlagen zu Verkehrsbauten

sowie für Fluss- und Bachkorrekturen

gemäss § 96 Abs. 2 lit. b PBG

0/0/0/100

strich-punkt-punktiert

7.0 mm/2.0 mm/

0.5 mm/1.5 mm/

0.5 mm/2.0 mm

0.18

Baulinien für

Versorgungsleitung und für

Anschlussgleise

gemäss § 96 Abs. 2 lit. c PBG

0/0/0/100

strich-strich-punktiert

7.0 mm/1.5 mm/

7.0 mm/3.0 mm/

0.5 mm/3.0 mm

0.18

Ski- und Schlittellinien

gemäss § 111 PBG

20

0/0/0/100

Bandierung

Striche = 2 mm

Rotation = 0°/90°%

45°/135°

Abstand = 4 mm

0.18

*

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Liniendarstellungen als Festlegungen in

Ergänzungsplänen

Massstab 1:1000/1:500

Farbcode

C/M/Y/K

Bandierung

Grundsätze

projektierte Liniendarstellungen

Entsprechende Linienart mit Bandierung

0/35/40/0

Bandierung

aussenliegend

Breite = 2.5 mm

aufzuhebende Liniendarstellungen

Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung

(Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig,

34/2/40/0, Breite = 1.0 mm)

0/85/100/5

Linien

durchgestrichen

Länge = 5.0 mm

Rotation = 45°

Abstand = 1.5 mm

rechtskräftige Liniendarstellungen

Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung

(Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig,

34/2/40/0, Breite = 2.5 mm)

701.12

RRB Nr. 2345/1998

Baulinien, die Gegenstand einer anderen, 0/5/80/0

noch nicht rechtskräftigen Baulinien-

vorlage sind

Bandierung

aussenliegend

Breite = 1.0 mm

1. 1. 25-127

21

701.12

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Liniendarstellungen als Festlegungen in

Ergänzungsplänen

Massstab 1:1000/1:500

Anschlusspunkte

Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung

(Beispiel Verkehrsbaulinie: Bandierung aussenliegend,

45/15/0/0, Breite = 2.5 mm)

Farbcode

C/M/Y/K

Fläche

Umrandung

Linien-

dicke

in mm

0/0/0/0

0/0/0/100

0.18

RRB Nr. 2351/1998

RRB Nr. 2351/1998

RRB Nr.

22

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Darstellungen der Waldabstandslinien

im Ergänzungsplan (EP 4)

Massstab 1:1000/1:500

Farbcode

C/M/Y/K

Linie

Definition Linie

Bandierung

701.12

rechtskräftige Waldabstandslinien

0/0/0/100

gestrichelt

4.0 mm/1.5 mm

34/2/40/0

Bandierung/Beschriftung

Waldseitig liegend

Breite = 2.5 mm

Linien-

dicke

in mm

0.18

RRB Nr. 2345/1998

Darstellungen der Baulinien

im Ergänzungsplan (EP 10)

Massstab 1:1000/1:500

rechtskräftige Baulinien

gemäss § 96 Abs. 2 PBG

Besondere Zwecke bei Verkehrsbaulinien (§ 97 PBG) sowie

Rechtswirkungen des Baulinienplanes (§ 99 Abs. 2 PBG)

können farblich differenziert oder mit Beschriftung dargestellt

werden

0/0/0/100

strich-punktiert

7.0 mm/3.5 mm/

0.5 mm/3.5 mm

45/15/0/0

Bandierung/Beschriftung

aussenliegend

Breite = 2.5 mm

0.18

RRB Nr. 2351/1998

1. 1. 25-127

23

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