Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.91 MAV CH-ZH

Art. 255 : Mehrwertausgleichsverordnung (MAV)

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Art. 255

PBG innerhalb des bestehenden Gebäudes von weniger als 100m² Einzonungen

sowie Sanierungen.

2 Die Erweiterung der bestehenden Gebäudefläche gilt nicht als

geringfügige bauliche Massnahme gemäss § 10 Abs. 1 MAG.

← Art. 48. Gesuche für Beiträge gemäss 16 Abs. 1 lit. b MAG können Mehrwertausgleichsverordnung (MAV)

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