700.91
MAV
CH-ZH
Art. 255 : Mehrwertausgleichsverordnung (MAV)
Art. 255
PBG innerhalb des bestehenden Gebäudes von weniger als 100m² Einzonungen
sowie Sanierungen.
2 Die Erweiterung der bestehenden Gebäudefläche gilt nicht als
geringfügige bauliche Massnahme gemäss § 10 Abs. 1 MAG.