Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.91 MAV CH-ZH

Art. 1 : Mehrwertausgleichsverordnung (MAV)

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Art. 1

Diese Verordnung gilt für den kantonalen und kommunalen Geltungsbereich

Mehrwertausgleich.

Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) Art. 2 →

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