700.8
PWVOLAOAPA
CH-ZH
Art. 9 : Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV)
Art. 9
1 Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Liegenschaft Anpassung
kann die Mietzinse aufgrund von Kostenänderungen anpassen.
der Mietzinse
1.4.22-116
3
700.8 Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV)
2 Sie oder er muss die Mietzinse anpassen, wenn die Hypothekar-,
Kapital- oder Baurechtszinsen seit der letzten Mietzinsgenehmigung
um mindestens einen halben Prozentpunkt gesunken sind.