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700.8 PWVOLAOAPA CH-ZH

Art. 9 : Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV)

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Art. 9

1 Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Liegenschaft Anpassung

kann die Mietzinse aufgrund von Kostenänderungen anpassen.

der Mietzinse

1.4.22-116

3

700.8 Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV)

2 Sie oder er muss die Mietzinse anpassen, wenn die Hypothekar-,

Kapital- oder Baurechtszinsen seit der letzten Mietzinsgenehmigung

um mindestens einen halben Prozentpunkt gesunken sind.

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