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700.71 CH-ZH

Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

700.71

Beschluss des Kantonsrates

über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl

und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und

Ersatzmitglieder

(vom 13. Dezember 2010)¹

Der Kantonsrat,

gestützt auf § 333 Abs. 1 und § 334 Abs. 1 des Planungs- und Baugeset-

zes vom 7. September 1975⁴ und nach Einsichtnahme in die Anträge

des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010² und der Justizkommis-

sion vom 30. November 2010³,

beschliesst

I. Das Baurekursgericht hat seinen Sitz in Zürich.

II. Es besteht aus 16 Mitgliedern und zwölf Ersatzmitgliedern.

III. Der Beschäftigungsgrad der vier Abteilungspräsidenten be-

trägt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%.

¹ OS 65, 996.

² ABI 2010, 2059.

³ ABI 2010, 2886.

⁴ LS 700.1.

1. 1. 11 - 71

1

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